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Der Betriebsarzt informiert Beschäftigte

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Ablauf einer arbeitsmedizinischen Vorsorge

Am Beginn einer arbeitsmedizinischen Untersuchung steht, wie bei anderen medizinischen Untersuchungen auch, die Anamnese. Hier werden Vorerkrankungen und aktuelle Beschwerden / Befunde erfragt. Betriebsärzte interessieren sich in diesem Zusammenhang insbesondere für arbeitsplatzbezogene Beschwerden / Erkrankungen. 

Sie können einen Anamnesebogen gern ausgefüllt zu Untersuchung mitbringen.

Die für Sie notwendigen und sinnvollen Vorsorgen sind davon abhängig, welche spezifischen Gefährdungen an Ihrem Arbeitsplatz vorliegen. Maßgeblich für die Vorsorge ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Neben einer körperlichen Untersuchung können weitere spezielle Untersuchungen durchgeführt werden. Dies könnte z. B. eine Strahlenschutzuntersuchung oder eine Untersuchungen der Augen oder Ohren (Hörtest), ein EKG, eine  Lungenfunktionsprüfung, eine Röntgenaufnahme oder Laboruntersuchungen (Blut, Urin) sein.

 


 

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Eine Vorbereitung auf die Untersuchung ist nicht notwendig. 

Was soll ich mitbringen?

  • aktuelle Sehhilfe(n) wie Brillen oder Kontaktlinsen, super wäre ein Brillenpass
  • Sie sollten wissen, welche Medikamente sie regelmäßig einnehmen. 
  • Impfausweis
  • Befunde oder Arztbriefe von Krankenhäusern oder Reha

Bitte erscheinen sie pünktlich zum vereinbarten Termin. Sollten Sie  verhindert sein, geben Sie uns bitte Bescheid.  


 

Was erfahre ich?

Die Betriebsärzliche Einschätzung und alle erhobenen Befunde werden mit Ihnen ausführlich besprochenen. Die Laborwerte werden zu Ihrer Privatadresse geschickt. 

Sie erhalten eine Bescheinigung über Ihre Teilnahme an der Vorsorge, aus der die durchgeführten Untersuchungen, der Zeitpunkt der nächsten Vorsorgen und gegebenenfalls Empfehlungen zu Ihrem Gesundheitsschutz hervorgehen.

Bitte bewahren Sie diese Bescheinigung in Ihrem eigenen Interesse auf. Bei einem Arbeitgeberwechsel bei gleicher Tätigkeit gilt die Bescheinigung als Nachweis der stattgefundenen Vorsorge. Wichtig werden diese Bescheinigungen vor allem, wenn Sie eine arbeitsbedingte Erkrankung erleiden. Die gesammelten Vorsorgebescheinigungen benötigt die Berufsgenossenschaft zur Bearbeitung möglicher Ansprüche.

Was erfährt mein Arbeitgeber?

Wie jeder andere Arzt auch, unterliegt auch ein Betriebsarzt der ärztlichen Schweigepflicht. Das gilt für alle erhobenen Befunde und für alles, was während der Vorsorge besprochen wurde. Weder Untersuchungsergebnisse noch Inhalte des Gespräches werden an den Arbeitgeber weitergegeben.  

Ihr Arbeitgeber erhält auf der Basis der arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung eine Bescheinigung über Ihre Teilnahme an der Vorsorge. Hier werden die durchgeführten Untersuchungen und der nächste Vorsorgetermin festgehalten. 

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Vorbereitungen

Eine Vorbereitung auf die Untersuchung ist nicht notwendig. 

Was soll ich mitbringen?

  • aktuelle Sehhilfe(n) wie Brillen oder Kontaktlinsen, super wäre ein Brillenpass
  • Sie sollten wissen, welche Medikamente sie regelmäßig einnehmen. 
  • Impfausweis
  • Befunde oder Arztbriefe von Krankenhäusern oder Reha

Bitte erscheinen sie pünktlich zum vereinbarten Termin. Sollten Sie  verhindert sein, geben Sie uns bitte Bescheid.  


 

Patientendaten

Was erfahre ich?

Die Betriebsärzliche Einschätzung und alle erhobenen Befunde werden mit Ihnen ausführlich besprochenen. Die Laborwerte werden zu Ihrer Privatadresse geschickt. 

Sie erhalten eine Bescheinigung über Ihre Teilnahme an der Vorsorge, aus der die durchgeführten Untersuchungen, der Zeitpunkt der nächsten Vorsorgen und gegebenenfalls Empfehlungen zu Ihrem Gesundheitsschutz hervorgehen.

Bitte bewahren Sie diese Bescheinigung in Ihrem eigenen Interesse auf. Bei einem Arbeitgeberwechsel bei gleicher Tätigkeit gilt die Bescheinigung als Nachweis der stattgefundenen Vorsorge. Wichtig werden diese Bescheinigungen vor allem, wenn Sie eine arbeitsbedingte Erkrankung erleiden. Die gesammelten Vorsorgebescheinigungen benötigt die Berufsgenossenschaft zur Bearbeitung möglicher Ansprüche.

Was erfährt der Arbeitgeber

Was erfahre ich?

Die Betriebsärzliche Einschätzung und alle erhobenen Befunde werden mit Ihnen ausführlich besprochenen. Die Laborwerte werden zu Ihrer Privatadresse geschickt. 

Sie erhalten eine Bescheinigung über Ihre Teilnahme an der Vorsorge, aus der die durchgeführten Untersuchungen, der Zeitpunkt der nächsten Vorsorgen und gegebenenfalls Empfehlungen zu Ihrem Gesundheitsschutz hervorgehen.

Bitte bewahren Sie diese Bescheinigung in Ihrem eigenen Interesse auf. Bei einem Arbeitgeberwechsel bei gleicher Tätigkeit gilt die Bescheinigung als Nachweis der stattgefundenen Vorsorge. Wichtig werden diese Bescheinigungen vor allem, wenn Sie eine arbeitsbedingte Erkrankung erleiden. Die gesammelten Vorsorgebescheinigungen benötigt die Berufsgenossenschaft zur Bearbeitung möglicher Ansprüche.

Mitglied-Verband-BetriebsÄ
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Arbeitsmedizin Burgwedel AMB - Basil Saker ist Mitglied im Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V.

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Arbeitsmedizin Burgwedel AMB - Basil Saker ist Mitglied der Ärztekammer Niedersachsen

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