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Betriebsarzt für die Region Hannover und Niedersachsen

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Masernschutzimpfung

Am 1. März 2020 tritt das Masernschutzgesetz in Kraft. Alle, die am 1. März 2020 bereits in den betroffenen Einrichtungen betreut werden oder tätig sind, müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 vorlegen. Viele Fragen zum Masernschutzgesetz werden in den FAQs des Bundesministeriums für Gesundheit beantwortet.

Als Konsequenz aus dem neuen Gesetz bietet Arbeitsmedizin Burgwedel AMB Impfberatung, Antikörperbestimmung, Masernschutzimpfungen und Bescheinigungen (ATTEST) nach Masernschutzgesetz an. 

Ihre Vorteile: 

  • impfen vor Ort in Ihrer Firma / Unternehmen
  • wenig Zeitaufwand 
  • während der Arbeitszeit
  • kostenlos für den Arbeitnehmer

 

Artikel zum Masernschutzgesetz

 

Impfberatung, Antikörperbestimmung, Bescheinigungen zum MasernschutzgesetzZiel des Masernschutzgesetze ist die Impfquote in Deutschland zu steigern und Kinder vor den schweren Nebenwirkungen einer Masern­erkrankung zu schützen.

Berufgruppen, die Masern-Impfschutz nachweisen müssen 

  1. Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten
  2. Kindertagespflegepersonen  
  3. Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen
    wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen,
  4. Beschäftige in medizinischen Einrichtungen 
    und medizinisches Personal (soweit diese Personen nach 1970 geboren sind), Krankenhäuser, Arztpraxen, Kliniken, Beschäftigte in der ambulante Pflege

 

Wie wird der Nachweis erbracht?

Der Nachweis kann durch

  • den Impfausweis,
  • das gelbe Kinderuntersuchungsheft
  • oder – insbesondere bei bereits erlittener Krankheit – ein ärztliches Attest erbracht werden.

 

Verantwortlich ist der Leiter der Einrichtung, Praxis, Klinik usw.

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Kosten für die Serologie und Impfdosen nicht vom Arbeitgeber getragen werden (müssen). Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Schutzimpfungen. Dazu gehören auch die von der STIKO empfohlenen Schutzimpfungen gegen Masern.

Arbeitsmedizin Burgwedel AMB soll (sinnvollerweise) in das Management der Fragen rund um das Masernschutzgesetz in Betriebe eingebunden werden. Sie können auch Impfungen oder Serologiebestimmungen zu Lasten des Arbeitgebers anbieten, wenn dies so mit dem Arbeitgeber vereinbart wird.

Die STIKO hat die Empfehlung und wissenschaftliche Begründung für die Angleichung der beruflich indizierten MMR- und Varizellen-Impfung am 09.01.2020 veröffentlicht.

 

 

Hinweis: 

Ein Betriebsarzt ist in Deutschland für jedes Unternehmen, welches Mitarbeitende beschäftigt, vorgeschrieben.
Der Arbeitgeber bestellt den Betriebsarzt, welcher im Unternehmen verschiedene Tätigkeiten ausübt wie z. B. Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, Begehungen, Gutachten, Beratungsgespräche. Lediglich in Notfällen und bei Erster Hilfe tritt der Betriebsarzt behandelnd in Erscheinung. 

Der Betriebsarzt wird nicht auf Veranlassung von Mitarbeitenden tätig.  Impfungen, Beratungsgespräche, Vorsorgeuntersuchungen usw. finden auf Veranlassung des Arbeitgebers statt. 

 

 

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