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Betriebsarzt für die Region Hannover und Niedersachsen

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Betriebsspezifische Betreuung 

Auf Basis Ihrer Gefährdungsbeurteilung ergeben sich in der Regel notwendige und sinnvolle Leistungen der betriebsspezifischen Betreuung durch einen Betriebsarzt. Prinzipiell hat jedes Unternehmen neben der Grundbetreuung einen Mindestbedarf an jährlicher betriebsspezifischer Betreuung. Dieser Betreuungsbedarf ist nicht fix, sondern variiert mit den Gegebenheiten in dem Unternehmen. 

Leistungen  betriebsspezifische Betreuung  

  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen 
  • Einstellungsuntersuchungen
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement, BEM-Gespräche
  • Beratung zur Sicherheit von Maschinen und Anlagen 
  • Beratung zu und Beurteilung von Arbeitsstoffen und Materialien 
  • Gefährdungsermittlung und -beurteilung am Arbeitsplatz
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz für besondere Personengruppen (Schwangere, Jugendliche, ...)
  • Gutachten
  • Stellungnahmen 

Wann ist eine betriebsspezifische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 angezeigt?

Die DGUV V2 nennt 4 Handlungsfelder zur betriebsspezifischen Betreuung

  1. Liegen in einem Unternehmen regelmäßig betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren vor, ist eine betriebsspezifische Betreuung angezeigt:  
    • Besondere Tätigkeiten
    • Arbeitsplätze und Arbeitsstätten mit besonderen Risiken
    • Aufgaben und Arbeitsorganisation mit besonderen Risiken
    • Erfordernis arbeitsmedizinischer Vorsorge
    • Erfordernis betriebsspezifischer Anforderungen beim Personaleinsatz
    • Demografisch bedingte Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit
    • Arbeitsgestaltung zur Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren 
    • Unterstützung und Weiterentwicklung des Gesundheitsmanagements
       
  2. Betriebliche Veränderungen bei Arbeitsbedingungen und in der Organisation  
    • Einsatz neuartiger Maschinen und Geräte
    • Einführung völlig neuer Stoffe, Materialien

    • Grundlegende Veränderungen zur Einrichtung neuer Arbeitsplätze bzw. der Arbeitsplatzausstattung; Planung, Neuerrichtung von Betriebsanlagen; Umbau, Neubaumaßnahmen

    • Grundlegende Veränderung betrieblicher Abläufe und Prozesse; grundlegende Veränderung der Arbeitszeitgestaltung; grundlegende Änderung, Einführung neuer Arbeitsverfahren

  3. Externe Entwicklung mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation  
    • Neue Vorschriften, die für den Betrieb umfangreichere Änderungen nach sich ziehen

    • Weiterentwicklung des für den Betrieb relevanten Stands der Technik und Arbeitsmedizin

  4. Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen Schwerpunktprogramme, Kampagnen sowie Unterstützung von Aktionen zur Gesundheitsförderung 
    • Schwerpunktprogramme, Kampagnen sowie Unterstützung von Aktionen zur Gesundheitsförderung

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