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Arbeitspsychologie 

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Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Bereits seit 2013 regelt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtend, dass Arbeitsplätze auch im Hinblick darauf zu überprüfen sind, ob sie geeignet sind, die psychische Gesundheit der Mitarbeiter zu gefährden. (nachzulesen in den §§ 4 Nr. 1, 5 Abs. 3 Nr. 6 des ArbSchG)

Psychische Belastungen in der Arbeitswelt nehmen immer weiter zu und stellen ein ernsthaftes Gesundheitsrisiko für Mitarbeitende dar. Aber auch der Erfolg von Unternehmen leidet darunter, wenn ihre Arbeitnehmer*innen häufig krank und entsprechend weniger motiviert und leistungsfähig sind.

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (GBpsych)

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (GBpsych) ist daher eine zentrale Aufgabe des modernen betrieblichen Gesundheits- und Arbeitsschutzes – sowie einer leistungsförderlichen und vorausschauenden Unternehmenskultur. Dabei geht es nicht um die Beurteilung der psychischen Verfassung oder Belastbarkeit einzelner Personen. Vielmehr nimmt die GBpsych die Arbeitsbedingungen in den Tätigkeitsbereichen des Unternehmens in den Blick.

Mit umfassender praktischer Erfahrung in vielen verschiedenen Branchen unterstützt AMB Hannover Sie dabei den gesetzlichen Verpflichtungen zur Berücksichtigung psychischer Belastungen nachzukommen. Hier arbeiten wir eng mit unserem spezialisierten Partner für Arbeitspsychologie, Sebastian Jakobi, zusammen. Methodisch fundiert analysieren wir Belastungsfaktoren in Ihrem Unternehmen und entwickeln gemeinsam mit Ihnen passgenaue Maßnahmen, damit Ihre 
Mitarbeitenden seelisch gesund und motiviert bleiben.

Notfallpsychologie

Weitere Informationen finden Sie auf der Website unseres Partners 
Arbeitspsychologie Jakobi, Dipl.-Psychologe Sebastian Jakobi:

https://www.arbeitspsychologie-jakobi.de

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