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Betriebsarzt für die Region Hannover und Niedersachsen

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Arbeitsmedizi­nische Grund­betreuung

 

Die Grundbetreuung ist darauf ausgerichtet, den Arbeitgeber darin zu unterstützen, seine im Arbeitsschutzgesetz festgelegten Pflichten zu erfüllen, die unabhängig von der Art und Größe des Betriebs kontinuierlich anfallen. Die Leistungen von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten im Rahmen der Grundbetreuung konzentrieren sich auf diese Basisaufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie umfassen Betreuungsleistungen, die unabhängig von betriebsspezifischen Erfordernissen immer zu erbringen sind.

Arbeitsmedizinische Grundbetreuung nach DGUV V2 

Im Rahmen der Grundbetreuung bei mehr als 10 Beschäftigten müssen Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte elementare Aufgaben nach den §§ 3 und 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes erbringen. Der Umfang der Grundbetreuung (Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit) wird über die Zuweisung des Betriebs zu der Betreuungsgruppe bestimmt, die je nach Höhe und Charakter der Gefährdungen und Belastungen zugeordnet wird. Die Betreuungszeit variiert zwischen 0,5 über 1,5 bis zu 2,5 Betreuungsstunden je Mitarbeiter und Jahr.

Die Grundbetreuung beinhaltet grundlegende Aufgaben des betriebliches Arbeitsschutzes:

 

  • Verhaltensprävention - Hier soll auf das individuelle Gesundheitsverhalten der Mitarbeitenden selbst eingewirkt werden, indem sie motiviert werden, Risiken zu vermeiden und sich gesundheitsförderlich zu verhalten, z.B. Bewegungsabläufe bei monotonen Tätigkeiten optimieren, Rückenschonend tragen usw. 
  • Mitwirken in betrieblichen Besprechungen.
  • Gefährdungsbeurteilung - Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen)
  • Verhältnisprävention
    Ziel der Verhältnisprävention ist die vorbeugende gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeitsumwelt im Hinblick auf die Reduktion der Gefährdungsfaktoren und der Begrenzung von Belastungen. Dementsprechend zielen Maßnahmen der Verhältnisprävention auf die Gestaltung gesundheitsförderlicher Arbeitsstrukturen ab.Zu den grundlegenden Maßnahmen der verhältnispräventiven Arbeitsgestaltung gehört, die bestehenden Arbeitsbedingungen hinsichtlich Arbeitsmitteln, Arbeitsstoffen, Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsumgebung, Arbeitsverfahren und Arbeitsorganisation zu ermitteln, zu beurteilen und dazu „Soll-Zustände“ festzulegen.
  • Verhaltensprävention - Hier soll auf das individuelle Gesundheitsverhalten der Mitarbeitenden selbst eingewirkt werden, indem sie motiviert werden, Risiken zu vermeiden und sich gesundheitsförderlich zu verhalten, z.B. Bewegungsabläufe bei monotonen Tätigkeiten optimieren, Rückenschonend tragen usw. Wir informieren und beraten zu praktikablen Maßnahmen für eine bessere Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden
  • Untersuchungen nach eingetretenen Ereignissen wie Unfällen und Beinaheunfällen, oder Verdachtsfällen von Berufskrankheiten. Um solche Vorkommnisse in der Zukunft zu vermeiden, müssen sie die Ursachen untersuchen und analysieren sowie Verbesserungsvorschläge ausarbeiten. Um darüber hinaus arbeitsbedingten Erkrankungen auf die Spur zu kommen, könnten die Gesundheitsberichte der Krankenkassen ausgewertet und ebenfalls Verbesserungsideen zur Bekämpfung von Krankheitsschwerpunkten vorgelegt werden.
  • Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten 
    Zur Grundbetreuung zählt ebenfalls die Unterstützung bei der Erfüllung von Meldepflichten gegenüber Behörden und Unfallversicherungsträgern. Zu Letzterem zählen auch die jährliche Dokumentation der eigenen Tätigkeit und der Nachweis, wie die Einsatzzeiten in Anspruch genommen wurden. 
  • Mitwirkung in betrieblichen Besprechungen
  • Selbstorganisation 
    Unterstützung des Betriebs bei der Entwicklung und Implementierung einer geeigneten Organisation 

 

Darüber hinausgehende Unterstützung und/oder Beratung, sowie alle betriebsärztlichen Leistungen werden über die betriebsspezifische Betreuung vereinbart. Die zu vereinbarenden betriebsspezifischen Betreuungsleistungen basieren auf der Gefährdungsbeurteilung des Unternehmens. Hier hat der Arbeitgeber großen individuellen Spielraum, aber auch eine große Verantwortung. 

Wir helfen Ihnen gern bei der Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilung und beraten Sie bei der Ermittlung der für Ihren Betrieb sinnvollen betriebsspezifische Leistungen.

Betriebs­spezifische Betreuung

 

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