Arbeitnehmerinformationen
Hinweis:
Ein Betriebsarzt ist in Deutschland für jedes Unternehmen, welches Mitarbeitende beschäftigt, vorgeschrieben.
Der Arbeitgeber bestellt den Betriebsarzt, welcher im Unternehmen verschiedene Tätigkeiten ausübt wie z. B. Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, Begehungen, Gutachten, Beratungsgespräche. Lediglich in Notfällen und bei Erster Hilfe tritt der Betriebsarzt behandelnd in Erscheinung.
Der Betriebsarzt wird nicht auf Veranlassung von Mitarbeitenden tätig. Impfungen, Beratungsgespräche, Vorsorgeuntersuchungen usw. finden auf Veranlassung des Arbeitgebers statt.
Finden Sie hier Inforationen zum Ablauf einer betriebsärztlichen / arbeitsmedizinischen Vorsorge nach ...
Für schwangere Beschäftigte bietet Ihr Betriebsarzt Informationen und Beratung nach dem MuSchG (Mutterschutzgesetz)
Profitieren Sie von den Impfangeboten Ihres Betriebsarztes und nutzen Sie die Möglichkeit sich vor Ort in Ihrem Betrieb impfen zu lassen. Wichtige Impfungen sind z. B.